Die E-Rechnung kommt … nur … Was bedeutet dies für mich?

Die E-Rechnung hängt wie ein Damoklesschwert über den übrigen IT-Anforderungen Ihres Unternehmens.

Ab dem 01.01.2025 benötigen alle Unternehmer eine E-Mail-Adresse, mit der sie eine E-Rechnung empfangen können. Richten Sie, als Unternehmer, daher eine eigene E-Mail-Adresse ein. Einige Buchhaltungssysteme, darunter auch DATEV, welches wir hier in der Kanzlei einsetzen, ist bereits seit längerem fähig, die neuen Formate zu verarbeiten. Beschäftigen Sie sich dennoch auch zeitnah mit Ihrem Fakturiersystem, damit Sie auch in der Lage sein werden, E-Rechnungen auszustellen, wenn dies gesetzlich gefordert sein wird.

Das Bundesfinanzministerium hat nun ein entsprechendes Schreiben veröffentlicht, welches sich mit Informationen und Erläuterungen zum Thema befasst. Sprechen Sie uns gerne auf die Umstellung an! Zum BMF-Schreiben geht es hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html

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