Werden bei einem Flug oder einer Bahnfahrt Chips oder andere Knabbereien gereicht, bekommen Sie während einer Besprechung Kuchen serviert, so sind dies alles keine Mahlzeiten. Die Folge ist KEINE Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungspauschale. Dies wurde durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bestätigt.
Anbei das hierzu ergangene BMF-Schreiben: 2015 Reisekosten Verpflegungsmehraufwand....pdf