Freibetrag ab 2016 gültig für zwei Jahre

Wenn Sie ab dem 01. Oktober 2015 einen Freibetrag auf Lohnsteuer – Ermäßigung stellen gilt dieser ab dem Jahr 2016 für zwei Jahre an Stelle bisher nur für ein Jahr. Freibeträge können zum Beispiel eingetragen werden bei:

  • Nutzung der Steuerersparnis für Baudenkmale
  • Verluste aus Vermietung und Verpachtung
  • hohen Werbungskosten bei Anstellungsverhältnissen.

Zur Ergänzung hier das entsprechende BMF-Schreiben: 2015-05-21-Zweijaehrige-Gueltigkeit....pdf
 

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