Wenn Sie ab dem 01. Oktober 2015 einen Freibetrag auf Lohnsteuer – Ermäßigung stellen gilt dieser ab dem Jahr 2016 für zwei Jahre an Stelle bisher nur für ein Jahr. Freibeträge können zum Beispiel eingetragen werden bei:
- Nutzung der Steuerersparnis für Baudenkmale
- Verluste aus Vermietung und Verpachtung
- hohen Werbungskosten bei Anstellungsverhältnissen.
Zur Ergänzung hier das entsprechende BMF-Schreiben: 2015-05-21-Zweijaehrige-Gueltigkeit....pdf