Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Erhöhung der Verdienstgrenzen bei Mini- und Midijobs zugestimmt (BT 17/10773). Die monatliche Arbeitsentgeltgrenze wird ab dem 01.01.2013 für sogenannte Minijobs von EUR 400 auf EUR 450 angepasst. Auch die Verdienstgrenze für Mitarbeiter in der Gleitzone wird von EUR 800 auf EUR 850 angehoben. Es ergeben sich nun auch wieder interessante Möglichkeiten zur Erhöhung der späteren persönlichen Rente.