Informationen zum Kurzarbeitergeld

Anbei sind die wichtigsten Informationen zur Kurzarbeit für Sie zusammen gestellt:

1. Anzeige über Arbeitsausfall

Erfordernis der Schriftform.
Die Anzeige muss innerhalb des Kalendermonats, in dem die Kurzarbeit beginnen soll, in der Arbeitsagentur eingehen.

Hier geht es zur Anzeige: Anzeige-Kug101

Der Versand der Anzeige kann gerne per E-Mail an die Agentur für Arbeit erfolgen. E-Mail Adresse: Frankfurt-Main.031-OS@arbeitsagentur.de


1a.

Sie können die Anzeige auch online über eServices ausfüllen und verschlüsselt direkt an die Arbeitsagentur übermitteln. Dies beschleunigt die Zuordnung und Kommunikation mit dem Serviceteam in Frankfurt.
Hierfür benötigen Sie Ihre Zugangsdaten.
Sich selbst zu registrieren, ist nicht zielführend, weil der Betrieb dann lediglich als Internetbetrieb geführt wird und damit eine Antragstellung auf Kurzarbeitergeld über „Meine eServices“ nicht möglich ist.

Bei technischen Problemen oder Fragen zu unserem Portal, steht Ihnen der technischen Support der Jobbörse unter 0800 4 5555 03 (kostenfrei) zur Verfügung.

=> Wichtig: Sie müssen zusätzlich formlos folgenden Antrag stellen: „Gemäß Neuregelung beantrage ich die Erstattung der SV-Beiträge rückwirkend zum 01.03.20“


2. Weitere Informationen

Die Informationsseite für Arbeitgeber im Internet
Die Merkblätter zur Leistung Kurzarbeitergeld: Merkblatt-AG und Merkblatt-AN und schließlich zwei Kurzvideos: Kug Video (Teil I: Voraussetzungen Teil II: Verfahren)


3. Unterstützungsmöglichkeiten Land / Bund

Unterstützungsmöglichkeiten vom Land Hessen und vom Bund:  https://www.wibank.de/corona

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