In 2019 wurden die Rechengrößen für die Sozialversicherung angepasst.
Hier sind die regulären Beiträge (West) auszugsweise dargestellt.
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt in der:
- Krankenversicherung EUR 54.450 (EUR 53.100 in 2018)
- Renten- und Arbeitslosenversicherung EUR 80.400 (EUR 78.000 in 2018)
Beitragssätze:
- 14,6% Krankenversicherung – allgemeiner Beitragssatz
- 3,05% Pflegeversicherung (+ggfs. Zuschlag 0,25% für kinderlose)
- 18.6% Rentenversicherung
- 2,5% Arbeitslosenversicherung
Sachbezugswerte für Mahlzeiten:
- EUR 3,30 für ein Mittag- oder Abendessen
- EUR 1,77 für ein Frühstück
Um Näheres zu erfahren senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.