Sozialversicherung / Sachbezugswerte 2019

In 2019 wurden die Rechengrößen für die Sozialversicherung angepasst.
Hier sind die regulären Beiträge (West) auszugsweise dargestellt.

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt in der:

  • Krankenversicherung EUR 54.450 (EUR 53.100 in 2018)
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung EUR 80.400 (EUR 78.000 in 2018)
     

Beitragssätze:

  • 14,6% Krankenversicherung – allgemeiner Beitragssatz
  • 3,05% Pflegeversicherung (+ggfs. Zuschlag 0,25% für kinderlose)
  • 18.6% Rentenversicherung
  • 2,5% Arbeitslosenversicherung
     

Sachbezugswerte für Mahlzeiten:

  • EUR 3,30 für ein Mittag- oder Abendessen
  • EUR 1,77 für ein Frühstück
     

Um Näheres zu erfahren senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

To Top