Auch in 2017 verändern sich die so genannten Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Unter- oder Obergrenzen, die zur Berechnung von Gehältern, geldwerten Vorteilen, etc. dienen.
Die wichtigsten Werte sind hier in Kurzform dargestellt und basieren auf den Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Beitragsbemessungsgrenze:
Rentenversicherung jährlich EUR 76.200 (West)
Krankenversicherung jährlich EUR 57.600
Geringfügigkeitsgrenze monatlich EUR 450
Gleitzone (keine Veränderung)
monatlich von EUR 450,01 bis EUR 850,00
Sachbezug für freie:
Verpflegung monatlich EUR 241
Unterkunft monatlich EUR 223
Beitragssätze:
Krankenversicherung allgemein 14,6%
Pflegeversicherung Basis 2,55%
Rentenversicherung allgemein 18,7%
Arbeitslosenversicherung 3%
Der Mindestlohn steigt auf EUR 8,84 pro Stunde